0711/ 180 69 395 - AGOGE Selbstverteidigung Filderstadt - Weidacherstrasse 18, 70794 Filderstadt – Bernhausen filderstadt@agoge-selbstverteidigung.de

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden AGB gelten fü r alle Leistungen des AGOGE-Verbandes und der umseitig unter 3. des Vertrages gefü hrten AGOGE-Schule („Anbieter“) und fü r alle Geschäftsbeziehungen

zwischen des AGOGE-Verbandes, der AGOGE-Schule und dem Vertragspartner (Ziff . 1 umseitig, nachfolgend „Mitglied“). Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der umseitigen Vereinbarung während der Öff nungszeiten und entsprechend der Schulordnung, die zur Verfü gung stehenden Unterrichtseinheiten

entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten (freie Kapazitäten) zu nutzen. Es bleibt vorbehalten, dass die Schule an gesetzlichen Feiertagen und/oder wegen anderweitiger

betrieblicher Bedü rfnisse geschlossen ist.

3. MITGLIEDSCHAFT, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

Das Mitglied schließt gemäß Seite 1 des Mitgliedschaftsformulars jeweils einen Vertrag (Mitgliedschaft) mit dem AGOGE Verband (2.) und der AGOGE-Schule (3.) ab.

Die Mitgliedschaften sind nicht ü bertragbar. Verträge mit minderjährigen werden nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages mit der

AGOGE-Schule beträgt als Erstvertragslaufzeit zunächst die auf der Seite 1 des Mitgliedschaftsformulars unter 3. ausgewählte Mindestvertragslaufzeit.

Sofern der Vertrag nicht fristgerecht (3 Monate zum jeweiligen Vertragsende) vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag um die jeweils auf der

Seite 1 des Mitgliedschaftsformulars angegebene Verlängerungszeit (um 12 Monate). Vorstehendes gilt nicht, sofern etwas anderes auf Seite 1 der Mitgliedschaft unter 3. vereinbart wurde.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Es besteht die Möglichkeit, ausschließlich den Vertrag fü r das Training bei der jeweiligen AGOGE-Schule zu kü ndigen und die Mitgliedschaft im AGOGEVerband

bestehen zu lassen. Eine Kü ndigung der Mitgliedschaft des AGOGE-Verbandes ist mit vorliegender Kü ndigung des Vertrages mit der umseitig unter 3. genannten AGOGE-Schule

jederzeit in Textform möglich.

4. MITGLIEDSBEITRAG UND ZAHLUNGSWEISE

Der Jahresbeitrag für den AGOGE-Verband beläuft sich auf 60,-Euro jährlich. Die Gebü hren sind mit Vertragsabschluss zur Zahlung auf das auf Seite 1 des Mitgliedschaftsformulars unter

2. genannte Bankkonto zur Zahlung fällig. Der Monatsbeitrag für die AGOGE-Schule ist gemäß der unter 3. auf Seite 1 des Mitgliedschaftsformulars getroff enen Vereinbarung am Monatsersten

per Lastschrift (SEPA-Lastschriftverfahren) im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig. Vereinbarte einmalige Gebühren , werden gemeinsam mit der Abbuchung

des ersten fälligen Monatsbeitrages zur Zahlung fällig und abgebucht.

5. ZAHLUNGSVERZUG

Sofern sich das Mitglied im Zahlungsverzug befi ndet, behält sich der Anbieter das Recht vor dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Gründe des Verzuges vom

Mitglied schuldhaft herbeigeführt worden sind. Verzugskosten können unter anderem Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten sein, sofern

diese zweckentsprechend und angemessen sind. Befi ndet sich das Mitglied mit einem Betrag, der mehr als zwei Monatsbeiträgen entspricht im Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter

das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung von Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.

6. MITGLIEDSAUSWEIS

Nach Prü fung und Annahme der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied den offi ziellen AGOGE-Ausweis. Der Ausweis bleibt Eigentum der AGOGE. Der AGOGE-Ausweis ist bei der Teilnahme an

Lehrgängen sowie bei Besuch in AGOGE-Schulen unaufgefordert vorzulegen. Bei Missbrauch des Ausweises behält sich die AGOGE-Schule ein außerordentliches Kü ndigungsrecht, sowie die

Geltendmachung von Schadensersatzansprü chen nach den gesetzlichen Bestimmungen vor.

7. UNTERBRECHUNG BEI KRANKHEIT ODER SPORTUNFÄHIGKEIT

Das Mitglied kann bei Krankheit oder Sportunfähigkeit bei Vorlage eines ärztlichen Attestes auf Antrag den Vertrag bis zu maximal drei Monate im Jahr unterbrechen.

Das Mitglied ist in dieser Zeit von der Pfl icht zur Beitragszahlung befreit. Der Antrag ist in Textform bei der AGOGE-Schule zu stellen. Das Attest muss grundsätzlich spätestens drei

Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit der AGOGE-Schule im Original vorliegen. Eine rü ckwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die beitragsfreie Zeit. Vorstehendes hat keinen Einfl uss auf die Rechte des Mitglieds auf Kündigung aus wichtigem Grund, sofern diese

vorliegen.

8. HAFTUNG

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pfl ichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des

Produkthaftungsgesetzes eröff net ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpfl ichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die

Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf

Schadensersatz ausgeschlossen.

9. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

Das Mitglied verpfl ichtet sich zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ferner ist das Mitglied dafür verantwortlich, dass zum

Monatsersten ausreichend Deckung auf seinem Bankkonto vorhanden ist. Dem Mitglied ist es ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet entgeltliche oder unentgeltliche Trainingsdienstleistungen

in den Räumlichkeiten des Anbieters anzubieten. Das Mitglied verpfl ichtet sich, beim Betreten der AGOGE-Schule seinen Mitgliedsausweis bei sich zu führen. Der Mitgliedsausweis

darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bei Verlust des Mitgliedsausweises ist dies umgehend dem Anbieter zu melden. Sofern der Verlust des Mitgliedsausweises schuldhaft durch das Mitglied herbeigeführt wurde, ist der

Anbieter zur Berechnung angemessener Kosten zur Neuausstellung eines Ausweises berechtigt. Dem Mitglied steht der Nachweis geringerer Kosten zur Neuausstellung off en. Erfolgt

der Nachweis sind nur die nachgewiesenen geringeren Kosten zur Zahlung fällig. Das Mitglied wird Weisungen des Personals des Anbieters folge leisten, damit ein geordneter Betrieb

der AGOGE-Schule gewährleistet ist. Die Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung), teilt das Mitglied unverzüglich dem Anbieter mit.

Dem Mitglied ist das rauchen oder der Konsum von alkoholischen Getränken, Drogen oder anderen Suchtmitteln oder Mitteln zur Leistungssteigerung in den Räumen des Anbieters untersagt.

Alkohol, Drogen, Medikamente, Suchtmittel und Mittel zur Leistungssteigerung dürfen nicht mit in die Räume des Anbieters mitgebracht werden, es sei den die Mittel wurden dem

Mitglied ärztlich verschrieben. Ebenso ist die entgeltliche oder untentgeltliche Weitergabe an Dritte, die Verschaff ung, Überlassung oder Zugänglichmachung in sonstiger Weise an Dritte

untersagt.

10. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Beiden Parteien steht unabhängig weiterer Bestimmungen in diesen AGB das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für den Anbieter sind wichtige Gründe insbesondere

Verstöße gegen Pfl ichten aus diesen AGB (Insbesondere Nr. 9) und wiederholter oder andauernder Zahlungsverzug, die drohende oder eingetreten Zahlungsunfähigkeit des Mitglieds

oder die Eröff nung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitglieds.

11. HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG

Der Anbieter behält sich vor, eine verbindliche Haus- und Benutzungsordnung zur Regelung der Nutzung und dem Verhältnis der Mitglieder untereinander aufzustellen und zu

veröff entlichen.

12. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Der Anbieter ist berechtigt diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern von der Änderung keine Hauptleistungspfl ichten (Pfl ichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) betroff en sind.

Der Anbieter wird dem Mitglied die Änderungen mitteilen und eine angemessene Frist zum Widerspruch einräumen. Ferner wird das Mitglied darauf hingewiesen, dass ein ausbleibender

Widerspruch die Wirksamkeit der Änderung nach Ablauf der Widerspruchsfrist zur Folge hat.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Vertragssprache ist deutsch. Der Anbieter ist nicht verpfl ichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

(VSBG) teilzunehmen.